Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie   „Der Gebäudeenergieausweis wird zu mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt führen.
Er setzt einen deutlichen Anreiz für energie-
sparende Sanierungen. Dieses wichtige Instrument zur nachhaltigen Sicherung unserer Energiever-
sorgung wird einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zudem sind für die mittel-
ständische Wirtschaft positive Auswirkungen zu erwarten.“



Obligatorisch für Gebäude im Bestand

Der Energieausweis dient der bundesweit einheitlichen Bewertung der Energieeffizienz in Gebäuden. Mit ihm lassen sich Energieschleudern von Energiesparhäusern unterscheiden.
Er muss bei Neuvermietung, Verkauf, Verpachtung etc. vorgehalten werden.

Bedarf oder Verbrauch?

Beide Varianten des Energieausweises – sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude – sind hinsichtlich der Qualität der Aussage deutlich zu unterscheiden, obwohl sie beide die gesetzliche Anforderung erfüllen.
Der Bedarfsausweis erbringt eine Aussage zur tatsächlichen Energieeffizienz im Gebäude. Hier werden Bauteile und Anlagentechnik eingehend bewertet.
Der Verbrauchsausweis dagegen bildet nur das Nutzerverhalten der Bewohner ab. Das Gebäude selber wird hier nicht untersucht.
Abhängig vom Baualter bzw. der Anzahl der Wohneinheiten ist entweder ein Bedarfsausweis nötig bzw. ein Verbrauchsausweis möglich.

caleo informiert

Lassen Sie sich zum Energieausweis eingehend beraten. Klären Sie als Gebäudebesitzer, ob und wann Sie den Ausweis benötigen und welcher für Ihren Zweck der Richtige ist. Auch eine Förderung ist hier möglich.