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Obligatorisch für Gebäude im Bestand
Der Energieausweis dient der bundesweit einheitlichen Bewertung der
Energieeffizienz in Gebäuden. Mit ihm lassen sich Energieschleudern
von Energiesparhäusern unterscheiden.
Er muss bei Neuvermietung, Verkauf, Verpachtung etc. vorgehalten werden.
Bedarf oder Verbrauch?
Beide Varianten des Energieausweises – sowohl für Wohn- als auch
für Nichtwohngebäude – sind hinsichtlich der Qualität
der Aussage deutlich zu unterscheiden, obwohl sie beide die gesetzliche
Anforderung erfüllen.
Der Bedarfsausweis erbringt eine Aussage zur tatsächlichen Energieeffizienz
im Gebäude. Hier werden Bauteile und Anlagentechnik eingehend bewertet.
Der Verbrauchsausweis dagegen bildet nur das Nutzerverhalten der Bewohner
ab. Das Gebäude selber wird hier nicht untersucht.
Abhängig vom Baualter bzw. der Anzahl der Wohneinheiten ist entweder
ein Bedarfsausweis nötig bzw. ein Verbrauchsausweis möglich.
caleo informiert
Lassen Sie sich zum Energieausweis eingehend beraten. Klären Sie
als Gebäudebesitzer, ob und wann Sie den Ausweis benötigen und
welcher für Ihren Zweck der Richtige ist. Auch eine Förderung
ist hier möglich. |