Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie   „Der Gebäudeenergieausweis wird zu mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt führen.
Er setzt einen deutlichen Anreiz für energie-
sparende Sanierungen. Dieses wichtige Instrument zur nachhaltigen Sicherung unserer Energiever-
sorgung wird einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zudem sind für die mittel-
ständische Wirtschaft positive Auswirkungen zu erwarten.“



Auch für Nichtwohngebäude obligatorisch

Bei Neuvermietung, Verkauf oder Verpachtung eines Nichtwohngebäudes (z.B. Einzelhandel, Büro, Gaststätte etc.) muss auch hier dem Interessenten ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden.

Generell Wahlfreiheit

Bei Nichtwohngebäuden besteht generell Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Bei einem Bedarfsausweis bildet die DIN V 18599 die Berechnungsgrundlage, mit der komplexe Gebäude detailliert abgebildet werden können. Unterteilt in Nutzungszonen lässt sich das Gebäude samt Anlagentechnik übersichtlich darstellen.

Erweiterte Aushangpflicht

In Gebäuden, die mehr als 1.000 m2 Nutzfläche besitzen und in denen eine öffentliche Dienstleistung erbracht wird, muss der Energieausweis an einer gut sichtbaren Stelle ausgehängt sein. Hier soll mit gutem Beispiel voraus gegangen werden.

caleo informiert

Gerade bei Nichtwohngebäuden mit einer großen Anzahl an Mietern und einer hohen Fluktuation hat es sich als schwierig erwiesen, die Daten für einen Verbrauchsausweis bereitzustellen.
Sprechen Sie uns an, welche Möglichkeiten sich hierbei bieten.