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Energieausweise
Anforderung gemäß GEG
Der Energieausweis dient der bundesweit einheit-
lichen Bewertung der Energieeffizienz in
Gebäuden. Mit ihm lassen sich Energieschleudern
von Energiesparhäusern unterscheiden.
Er muss bei Neuvermietung, Verkauf, Verpachtung
etc. vorgehalten werden. Bei Nichteinhaltung
drohen empfindliche Strafen.
Lassen Sie sich zum Energieausweis eingehend
beraten. Klären Sie als Gebäudebesitzer, ob und
wann Sie den Ausweis benötigen und welcher für
Ihren Zweck der Richtige ist.
Bedarf oder Verbrauch?
Beide Varianten des Energieausweises sind hinsichtlich der
Qualität der Aussage deutlich zu unterscheiden, obwohl sie
beide die gesetzliche Anforderung erfüllen.
Der Bedarfsausweis erbringt eine Aussage zur tatsächlichen
Energieeffizienz im Gebäude. Hier werden Bauteile und
Anlagentechnik eingehend bewertet.
Der Verbrauchsausweis dagegen bildet nur das Nutzer-
verhalten der Bewohner ab. Das Gebäude selber wird hier
nicht untersucht.
Abhängig vom Baualter bzw. der Anzahl der Wohneinheiten
ist entweder ein Bedarfsausweis nötig bzw. ein
Verbrauchsausweis möglich.