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Energieausweise
  Anforderung gemäß GEG
  Der Energieausweis dient der bundesweit einheit-
  lichen Bewertung der Energieeffizienz in 
  Gebäuden. Mit ihm lassen sich Energieschleudern 
  von Energiesparhäusern unterscheiden.
  Er muss bei Neuvermietung, Verkauf, Verpachtung 
  etc. vorgehalten werden. Bei Nichteinhaltung 
  drohen empfindliche Strafen. 
  Lassen Sie sich zum Energieausweis eingehend 
  beraten. Klären Sie als Gebäudebesitzer, ob und 
  wann Sie den Ausweis benötigen und welcher für 
  Ihren Zweck der Richtige ist.
 
 
 
 
  
Bedarf oder Verbrauch?
  Beide Varianten des Energieausweises sind hinsichtlich der 
  Qualität der Aussage deutlich zu unterscheiden, obwohl sie 
  beide die gesetzliche Anforderung erfüllen.
  Der Bedarfsausweis erbringt eine Aussage zur tatsächlichen 
  Energieeffizienz im Gebäude. Hier werden Bauteile und 
  Anlagentechnik eingehend bewertet.
  Der Verbrauchsausweis dagegen bildet nur das Nutzer-
  verhalten der Bewohner ab. Das Gebäude selber wird hier 
  nicht untersucht.
  Abhängig vom Baualter bzw. der Anzahl der Wohneinheiten 
  ist entweder ein Bedarfsausweis nötig bzw. ein 
  Verbrauchsausweis möglich.