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Energieausweise

Anforderung gemäß GEG

Der Energieausweis dient der bundesweit einheit- lichen Bewertung der Energieeffizienz in Gebäuden. Mit ihm lassen sich Energieschleudern von Energiesparhäusern unterscheiden. Er muss bei Neuvermietung, Verkauf, Verpachtung etc. vorgehalten werden. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen. Lassen Sie sich zum Energieausweis eingehend beraten. Klären Sie als Gebäudebesitzer, ob und wann Sie den Ausweis benötigen und welcher für Ihren Zweck der Richtige ist.

Bedarf oder Verbrauch?

Beide Varianten des Energieausweises sind hinsichtlich der Qualität der Aussage deutlich zu unterscheiden, obwohl sie beide die gesetzliche Anforderung erfüllen. Der Bedarfsausweis erbringt eine Aussage zur tatsächlichen Energieeffizienz im Gebäude. Hier werden Bauteile und Anlagentechnik eingehend bewertet. Der Verbrauchsausweis dagegen bildet nur das Nutzer- verhalten der Bewohner ab. Das Gebäude selber wird hier nicht untersucht. Abhängig vom Baualter bzw. der Anzahl der Wohneinheiten ist entweder ein Bedarfsausweis nötig bzw. ein Verbrauchsausweis möglich.
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